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Updated: September 1, 2026

Steuerfrei einkaufen

Steuerbefreiungsregelungen und -verfahren (Befreiung von der Verbrauchssteuer)

Reisende nach Japan können Sonderregelungen in Anspruch nehmen, die sie beim Kauf von Waren in Kaufhäusern, Elektrogerätegeschäften, Discountern und anderen Einzelhändlern von der Verbrauchssteuer befreien, sofern bestimmte Formalitäten eingehalten werden.

Hinweis: Am 1. November 2026 wird ein neues System für steuerfreies Einkaufen eingeführt. Die Teilnahmebedingungen und Verfahren werden sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der japanischen Tourismusbehörde.

Nutzung des am 1. November 2026 eingeführten Systems für steuerfreies Einkaufen

Dieses System ermöglicht es Besuchern Japans, eine Rückerstattung der Verbrauchsteuer zu erhalten, die sie beim Kauf von Waren bei teilnehmenden Einzelhändlern entrichtet haben. Die Rückerstattung erfolgt nach der Zollabfertigung bei Ihrer Abreise. Das bedeutet, dass die Verbrauchsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs entrichtet werden muss. Informationen zur Nutzung des Systems sowie zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie bei den teilnehmenden Einzelhändlern oder bei den örtlichen Behörden.

Personen, die eine Steuerbefreiung erhalten können

Die folgenden Personen sind berechtigt:

  • Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Japan leben (die einen Aufenthaltsstatus als „Temporary Visitor (vorübergehender Besucher)“, „Diplomat“ oder „Official (amtliche Tätigkeit)“ haben oder denen eine Landeerlaubnis in Japan erteilt wurde)
  • Japanische Staatsangehörige, die im Ausland leben und deren vorübergehende Wiedereinreise nach Japan höchstens sechs Monate zurückliegt (d.h. sie haben mehr als zwei Jahre im Ausland gelebt und können einen Adressnachweis vorlegen)

Waren, die von Steuerbefreiung betroffen sind

Falls für den Gesamtbetrag von Waren, die am gleichen Tag im selben Geschäft eingekauft worden sind, die folgenden Beträge zutreffen:

  1. Allgemeine Artikel, deren Gesamtkaufbetrag bei 5.000 Yen oder mehr pro Person und Tag im selben Geschäft liegt
  2. Gebrauchsgüter – Lebensmittel, Getränke, Pharmazeutika, Kosmetika – deren Gesamtkaufbetrag zwischen 5.000 Yen und 500.000 Yen pro Person und Tag im selben Geschäft liegt

Ab dem 1. November 2026
Einkäufe im Wert von insgesamt 5.000 Yen (ohne Mehrwertsteuer) oder mehr, die am selben Tag im selben Geschäft getätigt wurden
Hinweis: Es gibt keine Beschränkung des Einkaufsbetrags hinsichtlich der Produktkategorie

Steuerbefreiungsverfahren

Das Steuerbefreiungsverfahren kann online abgeschlossen werden.

  1. Beim Kauf der Ware müssen Sie Ihren Reisepass vorlegen (Kopie nicht erlaubt)
  2. Das Geschäft erklärt Ihnen alle Details, die Sie bei steuerbefreiten Einkäufen beachten müssen
  3. Legen Sie dem Zollbeamten bei der Ausreise aus Japan Ihren Reisepass vor. (Kopie nicht erlaubt)

Ab dem 1. November 2026
Um das Steuerbefreiungsverfahren abzuschließen, befolgen Sie beim Kauf bitte die Anweisungen des jeweiligen Einzelhändlers.

  1. Beim Kauf der Ware müssen Sie Ihren Reisepass vorlegen (Kopie nicht erlaubt)
  2. Befolgen Sie die Anweisungen des Personals, um die erforderlichen Formalitäten abzuschließen
  3. Befolgen Sie dann die Anweisungen des Einzelhändlers, um auf die erforderlichen Informationen und Unterlagen zuzugreifen

Identitätsbestätigung über den Visit Japan Web Service

Das Personal in Tax-Free-Geschäften kann den 2D-Barcode scannen, der über den Visit Japan Web Service angezeigt wird, um Passinformationen von Besuchern zu erhalten. Jeder Besucher aus dem Ausland mit dem Aufenthaltsstatus „Temporary Visitor“, „Diplomat“ oder „Official“ kann diesen Service nutzen.

Ab dem 1. November 2026
Um das System für steuerfreies Einkaufen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen. Ausländische Staatsangehörige mit dem Aufenthaltsstatus „Temporary Visitor”, „Diplomat” oder „Official” können diesen Service nutzen.

Geschäfte, in denen man steuerfrei einkaufen kann

Geschäfte, die mit dem Symbol „Japan. Tax-free Shop“ gekennzeichnet sind.

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