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Updated: September 1, 2026
Reisende nach Japan können Sonderregelungen in Anspruch nehmen, die sie beim Kauf von Waren in Kaufhäusern, Elektrogerätegeschäften, Discountern und anderen Einzelhändlern von der Verbrauchssteuer befreien, sofern bestimmte Formalitäten eingehalten werden.
Hinweis: Am 1. November 2026 wird ein neues System für steuerfreies Einkaufen eingeführt. Die Teilnahmebedingungen und Verfahren werden sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der japanischen Tourismusbehörde.
Dieses System ermöglicht es Besuchern Japans, eine Rückerstattung der Verbrauchsteuer zu erhalten, die sie beim Kauf von Waren bei teilnehmenden Einzelhändlern entrichtet haben. Die Rückerstattung erfolgt nach der Zollabfertigung bei Ihrer Abreise. Das bedeutet, dass die Verbrauchsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs entrichtet werden muss. Informationen zur Nutzung des Systems sowie zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie bei den teilnehmenden Einzelhändlern oder bei den örtlichen Behörden.
Die folgenden Personen sind berechtigt:
Falls für den Gesamtbetrag von Waren, die am gleichen Tag im selben Geschäft eingekauft worden sind, die folgenden Beträge zutreffen:
Ab dem 1. November 2026
Einkäufe im Wert von insgesamt 5.000 Yen (ohne Mehrwertsteuer) oder mehr, die am selben Tag im selben Geschäft getätigt wurden
Hinweis: Es gibt keine Beschränkung des Einkaufsbetrags hinsichtlich der Produktkategorie
Das Steuerbefreiungsverfahren kann online abgeschlossen werden.
Ab dem 1. November 2026
Um das Steuerbefreiungsverfahren abzuschließen, befolgen Sie beim Kauf bitte die Anweisungen des jeweiligen Einzelhändlers.
Das Personal in Tax-Free-Geschäften kann den 2D-Barcode scannen, der über den Visit Japan Web Service angezeigt wird, um Passinformationen von Besuchern zu erhalten. Jeder Besucher aus dem Ausland mit dem Aufenthaltsstatus „Temporary Visitor“, „Diplomat“ oder „Official“ kann diesen Service nutzen.
Ab dem 1. November 2026
Um das System für steuerfreies Einkaufen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen. Ausländische Staatsangehörige mit dem Aufenthaltsstatus „Temporary Visitor”, „Diplomat” oder „Official” können diesen Service nutzen.
Geschäfte, die mit dem Symbol „Japan. Tax-free Shop“ gekennzeichnet sind.
