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Updated: July 12, 2023

Steuerbefreiungsregelungen und -verfahren (Befreiung von der Verbrauchssteuer)

Reisende nach Japan können Sonderregelungen in Anspruch nehmen, die sie beim Kauf von Waren in Kaufhäusern, Elektrogerätegeschäften, Discountern und anderen Einzelhändlern von der Verbrauchssteuer befreien, sofern bestimmte Formalitäten eingehalten werden.

Personen, die eine Steuerbefreiung erhalten können

Die Liste der Personen, die eine Steuerbefreiung erhalten können, hat sich ab April 2023 geändert. Die folgenden Personen sind nun berechtigt:

  • Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Japan leben (die einen Aufenthaltsstatus als „Temporary Visitor (vorübergehender Besucher)“, „Diplomat“ oder „Official (amtliche Tätigkeit)“ haben oder denen eine Landeerlaubnis in Japan erteilt wurde)
  • Japanische Staatsangehörige, die im Ausland leben und deren vorübergehende Wiedereinreise nach Japan höchstens sechs Monate zurückliegt (d.h. sie haben mehr als zwei Jahre im Ausland gelebt und können einen Adressnachweis vorlegen)

Waren, die von Steuerbefreiung betroffen sind

Falls für den Gesamtbetrag von Waren, die am gleichen Tag im selben Geschäft eingekauft worden sind, die folgenden Beträge zutreffen:

  1. Allgemeine Artikel, deren Gesamtkaufbetrag bei 5.000 Yen oder mehr pro Person und Tag im selben Geschäft liegt
  2. Gebrauchsgüter – Lebensmittel, Getränke, Pharmazeutika, Kosmetika – deren Gesamtkaufbetrag zwischen 5.000 Yen und 500.000 Yen pro Person und Tag im selben Geschäft liegt

Steuerbefreiungsverfahren

Seit dem 1. Oktober 2021 erfolgt das Verfahren für die Steuerbefreiung online und die bisherigen schriftlichen Unterlagen sind nicht mehr erforderlich

  1. Beim Kauf der Ware müssen Sie Ihren Reisepass vorlegen (Kopie nicht erlaubt)
  2. Das Geschäft erklärt Ihnen alle Details, die Sie bei steuerbefreiten Einkäufen beachten müssen
  3. Legen Sie dem Zollbeamten bei der Ausreise aus Japan Ihren Reisepass vor.

Geschäfte, in denen man steuerfrei einkaufen kann

Geschäfte, die mit dem Symbol „Japan. Tax-free Shop“ gekennzeichnet sind.
Details zur Anspruchsberechtigung auf Steuerbefreiung

 

Identitätsbestätigung über den Visit Japan Web Service

Das Personal in Tax-Free-Geschäften kann den 2D-Barcode scannen, der über den Visit Japan Web Service angezeigt wird, um Passinformationen von Besuchern zu erhalten. Jeder Besucher aus dem Ausland mit dem Aufenthaltsstatus „Temporary Visitor“, „Diplomat“ oder „Official“ kann diesen Service nutzen.

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